Altlasten

Die Bewertung von Altlasten im Boden hat erst in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begonnen. Etwa zeitgleich mit der Gründung unseres Büros wurde in Bonn wie auch in den meisten Städten in Nordrhein-Westfalen mit der Untersuchung der Deponieflächen und der Einrichtung eines Altlastenkatasters begonnen. Erste Grenzwerte für chemische Stoffe im Boden wurden in den Niederlanden erarbeitet und in der sogenannten Hollandliste veröffentlicht. In der Bundesrepublik Deutschland gab es lange Zeit nur länderspezifische Grenzwerte. Seit dem 17. März 1998 ist die rechtliche Grundlage einer Altlastensanierung bundesweit einheitlich durch das Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) gegeben. Die Verwertung und Deponierbarkeit von Bodenaushub wird durch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geregelt. Ein Umwelttechnisches Gutachten oder ein Altlastenorientiertes Baugrundgutachten muß immer die Nutzungshistorie des zu beurteilenden Grundstücks einbeziehen.

Wir unterbreiten Ihnen auf dieser Grundlage und Ihrer Planunterlagen ein Angebot einschließlich der Aufschlussarbeiten, der erforderlichen chemischen Analysen, deren Auswertung sowie aller Nebenkosten zum Festpreis.